> Closed: Wissen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
>
> Für Privatleute sind die oben aufgeführten Einschränkungen bei
> der Nutzung digitaler Inhalte ja eventuell hinzunehmen. Für
> Bibliotheken jedoch bedeuten diese Regelungen und technischen
> Maßnahmen, dass sie die entsprechenden Medien oft überhaupt nicht
> zur Ausleihe oder auch nur Nutzung in den Räumen der Bibliothek
> anbieten können. Die Programme, Texte, Lieder, Filme und Bilder
> sind also von einem öffentlichen Zugang ausgeschlossen.
Hier sind einige Antworten aus Bibliothekskreisen nachzulesen:
Internationale Links zu Lizenzierungsrichtlinien, Beispielen von Lizenzvertraegen.
http://www.eblida.org/ecup/licensing/
Lizenzierung digitaler Ressourcen: Wie können rechtliche Fallen vermieden werden? / Europaeische Kommission und EBLIDA
Enth. einleitend auch eine kurze Info zu ECUP und EBLIDA.
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/aw/1999/eblida/warndeut.htm
Mueller, Harald: Angebote im Netz Was ist bei Lizenzvertraegen zu beachten?
In: Bibliotheksdienst. - 1999,7
http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_99/99_07_06.htm
International Coalition of Library Consortia (ICOLC)
Statement of Current Perspective and Preferred Practices
for the Selection and Purchase of Electronic Information
http://www.library.yale.edu/consortia/statement.html