Matze Schmidt on Thu, 1 Nov 2001 00:31:16 +0100 (CET) |
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[rohrpost] Wg: SPIEGEL ONLINE - US-Völkerrechtler: "Dieser Krieg ist illegal" |
Subject: SPIEGEL ONLINE - US-Völkerrechtler: "Dieser Krieg ist illegal" Date: Wed, 31 Oct 2001 23:18:02 +0200 x-sender: HanneloreL@pop.gmx.li From: Hannelore Ludewig <HanneloreL@gmx.li> Subject: SPIEGEL ONLINE - US-Völkerrechtler: "Dieser Krieg ist illegal" --------------------------------------------------------------------- US-Völkerrechtler: "Dieser Krieg ist illegal" --------------------------------------------------------------------- Der renommierte amerikanische Völkerrechtler Francis Boyle wirft der US-Regierung vor, mit den Angriffen auf Afghanistan gegen die Resolution des Uno-Sicherheitsrates zu verstoßen. Selbst wenn es Beweise für Bin Ladens Schuld gäbe, müsste Bush nach dem Völkerrecht mit den Taliban über eine Auslieferung verhandeln, sagt Boyle im Interview mit SPIEGEL ONLINE. SPIEGEL ONLINE: Herr Boyle, ist das bestehende Völkerrecht überhaupt in der Lage, Anschläge wie die auf New York und Washington zu beurteilen? Boyle: Auf jeden Fall. Die Angriffe haben eindeutig die Montreal-Konvention von 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt verletzt, die sowohl die USA als auch Afghanistan sowie über 150 andere Staaten unterzeichnet haben. Dieses Abkommen bietet einen exzellenten juristischen Rahmen, um auf diese Anschläge zu reagieren. SPIEGEL ONLINE: Verträge klingen immer gut. Aber brauchen wir nicht - angesichts dieser neuen Dimension des Terrors - eine internationale Organisation zu Bekämpfung des Terrorismus? Boyle: Ich würde nicht von einer neuen Dimension sprechen. Dieses Problem gibt es seit den sechziger Jahren. Neu ist nur die große Zahl der Opfer in den USA. Diese Zahl ist ohne Zweifel schrecklich. Aber das Völkerrecht kommt mit solchen Anschlägen zurecht - vorausgesetzt die Regierungen stufen sie als terroristische Aktionen ein. Wenn wir sie dagegen als Kriegsakt bezeichnen, geben wir Kriminellen eine Würde, die ihnen normalerweise nicht zuteil würde. SPIEGEL ONLINE: US-Präsident George W. Bush hat die Anschläge als "Akt des Krieges" bezeichnet und nicht als Terror-Aktion. Boyle: Das waren eindeutig terroristische Akte, wie sie im amerikanischen Gesetz definiert sind. SPIEGEL ONLINE: Was ist denn die Definition eines terroristischen Aktes? Boyle: Dabei handelt es sich um nichtstaatliche Akteure, die Gewalt gegen zivile Objekte oder gegen Zivilisten ausüben mit der Absicht, die Bevölkerung oder die Regierung in Angst zu versetzen. SPIEGEL ONLINE: Aber im Völkerrecht gibt es eine solche Definition nicht. Boyle: Es gibt keine von allen Seiten akzeptierte Definition. Aber die internationale Gemeinschaft hat sich darauf verständigt, dass terroristische Anschläge illegal sind und als kriminelle Handlungen eingestuft werden sollen. Neben der Montreal-Konvention gibt es zum Beispiel das "Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus" von 1999 und die "Konvention gegen Geiselnahme" aus dem Jahr 1979. SPIEGEL ONLINE: Warum hat Bush die Anschläge dann als kriegerischen Akt gewertet? Boyle: Auf der ersten Pressekonferenz nannte er sie noch terroristische Akte. Dadurch unterlägen sie der Durchsetzung nationalen und internationalen Rechts. So wurde auch der Anschlag in Oklahoma behandelt, den Timothy McVeigh 1995 verübte. Genauso eingestuft wurden auch die Anschläge auf die beiden US- Botschaften in Kenia und Tansania. Aber nach Beratung mit Außenminister Powell entschied Bush, die Anschläge einen "Act of War" zu nennen und mit militärischen Mitteln zu reagieren. SPIEGEL ONLINE: Aber der amerikanische Kongress hat dem zugestimmt! Boyle: Ja, leider. Nachdem Bush seine Rhetorik eskaliert und die Anschläge mit dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor im Jahre 1941 gleichgesetzt hatte, schloss sich der Kongress dem Präsidenten an und autorisierte ihn, militärische Mittel einzusetzen. Diese Resolution war sogar schlimmer als die Tonkin Gulf Resolution, die Präsident Johnson 1964 erwirkte, um den Krieg in Vietnam zu führen. SPIEGEL ONLINE: Auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat Bush freie Hand gegeben. Boyle: Das stimmt nicht. Die erste Resolution des Sicherheitsrats vom 12. September sprach von einem terroristischen Anschlag. Es war nie die Rede von einem bewaffneten Angriff. Erst dadurch wäre Artikel 51 der Uno-Charta zum Tragen gekommen... SPIEGEL ONLINE: ...der jedem Staat das Recht auf Selbstverteidigung einräumt. Boyle: Bush versuchte die Zustimmung für militärische Gewalt zu bekommen und scheiterte. Er wollte vom Sicherheitsrat eine ähnliche Resolution bekommen wie sein Vater im Golfkrieg. Bush senior wurde damals ermächtigt, zur Vertreibung des Iraks aus Kuweit "alle notwendigen Mittel" zu benutzen. Am 28. September scheiterte Bush erneut. Am 7. Oktober schickte dann der amerikanische Botschafter bei der Uno, John Negroponte, einen Brief an den Sicherheitsrat, der mitteilte, dass die USA ihr Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch nehmen. Aber dies ist ganz eindeutig kein Fall von Selbstverteidigung. Nach den Regeln des Völkerrechts ist dieser Krieg illegal. SPIEGEL ONLINE: Warum nicht? Boyle: Es gibt keinen Beweis dafür, das die Regierung in Afghanistan die Anschläge in New York autorisierte oder billigte. Die Angriffe auf Afghanistan sind bestenfalls Vergeltung. SPIEGEL ONLINE: Aber es gibt doch wohl Beweise, dass Bin Laden die Anschläge in Auftrag gegeben hat. Und er handelte schließlich von afghanischem Territorium aus. Boyle: Dafür gibt es keinen Beleg. Außenminister Powell versprach ein so genanntes "White Paper", in dem er die Beweise darlegen würde. Bush untersagte ihm das. Aber in einem Interview mit der "New York Times" sagte Powell, dass es gegen Bin Laden nicht einmal Indizien gebe. Das ist ein Rechtsfall, der nicht einmal vor einem normalen Strafgericht standhalten würde. SPIEGEL ONLINE: Aber die Nato-Staaten haben die Unterrichtung durch den Sondergesandten Taylor als Beweis akzeptiert. Boyle: Nach Aussage eines westlichen Diplomaten legte Taylor in der Sitzung des Nato-Rates keinerlei Beweise vor, dass Bin Laden die Anschläge anordnete oder die Taliban davon wussten. Beweise waren auch nicht wichtig, weil sich Bush ohnehin schon für den Krieg entschieden hatte. SPIEGEL ONLINE: Aber spielt das denn eine Rolle? Der Nato-Rat akzeptierte den US-Bericht und rief den Bündnisfall aus. Boyle: Die Nato tut stets, was die USA von ihr verlangen. Die Allianz wurde gegründet, um Europa gegen einen Angriff der Sowjetunion zu verteidigen. Mit dem Kollaps des Warschauer Paktes war die Existenzgrundlage der Nato verschwunden. Bush senior brachte den Nato-Rat dazu, zwei neuen Legitimationsgründen für die Nato zuzustimmen. Sie sollte einerseits als eine Art Polizei in Osteuropa dienen. Andererseits sollte sie als Interventions-Truppe im Nahen Osten fungieren, um Ölreserven zu schützen. SPIEGEL ONLINE: Aber beim Washingtoner Gipfel 1999 schlossen die Nato-Mitgliedsländer auch den Kampf gegen den Terrorismus in ihre Ziele ein. Boyle: Der Nato-Vertrag wurde niemals um dieses Ziel erweitert. Der Vertrag wurde ursprünglich auf Basis von Artikel 51 der Uno-Charta geschlossen. Also kann der Bündnisfall nur eintreten im Falle eines bewaffneten Angriffs eines Staates auf ein Nato-Mitglied. Deshalb hatte die Nato auch kein Recht, Jugoslawien zu bombardieren, weil Serbien die Nato vorher nicht angegriffen hatte. SPIEGEL ONLINE: Wie hätte denn die US-Regierung reagieren sollen? Boyle: Sie hätten auf der Basis der Montreal Sabotage Convention Verhandlungen eröffnen sollen. Das passierte zum Beispiel mit Libyen im Lockerbie-Fall. Vor dem 11. September hat die US-Regierung ja auch mit den Taliban über eine Auslieferung Bin Ladens verhandelt wegen der Anschläge auf die US-Botschaften in Afrika und wegen der inhaftierten Shelter-Now-Mitarbeiter. Die Taliban waren damals bereit, Bin Laden an ein islamisches Land auszuliefern und auf Basis der islamischen Scharia anzuklagen. Nach dem 11. September machten sie weitere Konzessionen: Bin Laden könnte an ein neutrales Land ausgeliefert werden. Sie bestanden nicht mehr länger auf einem islamischen Gerichtsverfahren, forderten aber Beweise. Die Taliban haben sich an die Anforderungen des internationalen Rechts gehalten, Bush leider nicht. SPIEGEL ONLINE: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass die Angebote der Taliban ernst gemeint waren? Boyle: Wie gesagt: Vor dem 11. September haben die USA auch mit den Taliban verhandelt. Und 1996 schickte Präsident Bill Clinton einen Diplomaten nach Afghanistan um über die Anerkennung der Taliban-Regierung zu verhandeln. SPIEGEL ONLINE: Wenn das Völkerrecht so eindeutig ist - warum ignorieren die Vereinigten Staaten es dann? Boyle: Ich glaube, dass sich die US-Regierung bereits vor dem 11. September für einen Krieg gegen Afghanistan entschieden hatte. SPIEGEL ONLINE: Aber mit welchem Ziel? Boyle: Die Öl- und Erdgasreserven in Zentralasien sind die zweitgrößten nach denen im Persischen Golf. Nach dem Kollaps der Sowjetunion nahm die US-Regierung sofort diplomatische Beziehungen zu den zentralasiatischen Staaten auf. Politiker wie der ehemalige Verteidigungsminister Caspar Weinberger sagten, dass die Ölfelder Zentralasiens zum vitalen Interesse der Vereinigten Staaten gehören... SPIEGEL ONLINE: ...und die amerikanische Ölgesellschaft Unocal verhandelte mit den Taliban über eine Pipeline aus Zentralasien durch Afghanistan nach Pakistan... Boyle: Die US-Regierung wollte nicht, dass irgendeine Pipeline durch Russland oder Iran laufen würde. Die billigste und einfachste Route läuft durch Afghanistan. Außerdem gibt es dort selbst auch Ölreserven. Öl und Gas sind die wahren Interessen der US-Regierung, nicht Bin Laden. Das Interview führte Christoph Schult . --------------------------------------------------------------------- Diesen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,164785,00.html --------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste fuer Medien- und Netzkultur Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost Info: http://www.mikro.org/rohrpost Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de