Volker Grassmuck on Thu, 1 Aug 2002 20:10:20 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] Regierungsentwurf zum Urhebergesetz beschlossen |
Gestern, am 31.7., hat das Kabinett nun doch noch vor den Neuwahlen seinen Entwurf zum Urhebergesetz verabschiedet. Der wird auch noch in den Bundesrat gehen, aber eine Beratung im Bundestag vor den Wahlen ist äußerst unwahrscheinlich. Die Novellierung soll die EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr und die beiden WIPO-Urheberrechtsverträge von 1996 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie läuft am 22.12. diesen Jahres ab. Zentrale Punkte sind - Schaffung eines Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, i.e. Anbieten von Werken in Online-Diensten - Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen, i.e. DRM - Regelung der Schrankenfreiheiten im digitalen Bereich. Hier zunächst einige Links dazu, dann eine kurze Zusammenstellung der Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf des BMJ aus dem März. Der Gesetzentwurf http://www.bmj.bund.de/images/11476.pdf Presseerklärung der Bundesregierung http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_89227.htm Urheberrechtsänderungen passieren das Bundeskabinett, Heise-News 31.7.02 http://www.heise.de/newsticker/data/tig-31.07.02-000/ Stefan Krempl, Urheberrechts-Novelle bleibt heftig umstritten, Heise- News, 1.8.02 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-01.08.02-003/ Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen Referentenentwurf (RE) und Kabinettsentwurf (KE) § 45a Behindertenschranke Abs. 2 RE (Vervielfältigung ist unzulässig, wenn eine behindertengerechte Version kommerziell angeboten wird) ist gestrichen. Neu: § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung ist besser als in RE. Ermöglicht z.B., Materialien für ein Seminar passwortgeschützt auf einen Server zu legen. § 53 Privatkopie "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen." Auch digitale Privatkopien sind also erlaubt. Nur die Herstellung durch Dritte darf digital nur unentgeltlich oder nur in analoger Form erfolgen.D.h. der Bibliotheksdienst Subito darf Fotokopien digitaler Werke verschicken, nicht aber Dateien. § 95a Schutz technischer Maßnahmen Der pauschale Schutz gegen alle Handlungen, die der Rechteinhaber nicht genehmigt hat, ist tatsäch geändert worden: "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden" Allerdings bleibt die alte Formulierung in Abs. 2 erhalten: "Technologien, ... die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke ... betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern." CSS, das ja kein Kopieren verhindert, wäre nach Abs. 2 wohl immer noch geschützt. § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen die starken Durchsetzungsmechanismen des RE für Schranken zugunsten von Bildung und Behinderten werden auf die analoge Privatkopie von digitalen Werken ausgeweitet ("soweit es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einen ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt") Knackpunkt könnte der Abs 3 KE (identisch mit Abs 4 RE) sein: "Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Werke und sonstige Schutzgegenstände der Öffentlichkeit aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind." Das scheint zu heißen: wenn eine DRM-gekapselte CD auch auf einem online-Server angeboten wird, entfällt das Recht der Schrankenbegünstigten auf Herausgabe von technischen Mitteln. Was aber, wenn ein eBook auf CD ebenso wie online so angeboten wird, dass ein Blinder es nicht in ein Text-to-Speech-Programm geben kann? "aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung" ist ein Nullformulierung, weil alles, was online angeboten wird, mit einem Lizenzvertrag versehen ist. neu: § 95d Kennzeichnungspflicht wo DRM drin ist, muß auch DRM draufstehen, dazu eine zustellungsfähige Adresse, damit die § 95b-Begünstigten ihr Recht einfordern können. Eine Reaktion auf die Klagen gegen nicht gekennzeichnet Cactus Data Shield CDs. Und ein Erfolg des Verbraucherschutzministeriums. § 111a Bußgeldvorschriften die max Bußgeldhöhe bei Nichtherausgabe von Mitteln für Schrankenfreiheiten ist von 200.000 auf 100.000 EUR gesenkt worden. Was die digitale Privatkopie betrifft, bleibt also alles beim alten. Im § 53 wird sie bekräftigt, aber wenn DRM eingesetzt wird, ist sie faktisch unmöglich. In der Begründung zum KE heißt es: "Vor diesem Hintergrund [fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie und zügige Ratifizierung der WIPO-Verträge] enthält der Entwurf auch keine Regelung zur Ausfüllung der Kann-Vorschriften der Richtlinie zum elektronischen Pressespiegel und zur Durchsetzung der Privatkopieschranke bei der Anwendung technischer Schutzmaßnahmen. Diese Fragen bedürfen weiterer Prüfung und sollen gesondert mit allen Betroffenen, den Ländern, der Rechtswissenschaft sowie der Rechtspraxis weiter intensiv und ohne Zeitdruck erörtert werden. Sie sollen – ebenso wie die sich aus dem Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz (2. Vergütungsbericht, BT-Drs. 14/3972) ergebenden Fragen einschließlich der Frage einer verstärkten Nutzung von Modellen zur individuellen Lizenzierung von Werken im digitalen Bereich – erst danach abschließend beantwortet und sodann Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs werden." Es ist Wahlkampf. Machen wir digitale Bürgerrechte zu einem Thema! Gruß Volker -- act now: copy = right http://privatkopie.net schon 27.000 Unterschriften !!! -- act now: copy = right http://privatkopie.net schon 27.000 Unterschriften !!! new releases: Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum http://freie-software.bpb.de home: http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste zur Kultur digitaler Medien und Netze Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/ Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost/